Vemma Pur - Der Vemma Pur Club Europa | Vemma, Verve, Vemma Pur Club, Werbartikel, Onlineshop, Merchandising
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AGB

Einleitung
Die Mitgliedschaft unterliegt den AGB und Datenschutzrichtlinien, die bei einer Anmeldung automatisch Vertragsbestandteil werden.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen V.P.U.R TRADING LTD, 48 Peel Street Hull, HU 31 QR, United Kingdom, vertreten durch deren Director Heimo Hojas, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: VPur) und dem Kunden wie auch deren Rechtsnachfolger.
(2) VPur erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
(3) Von Mitarbeitern der VPur abgegebene mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind nur dann gültig, wenn VPur sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertrag / Vertragsleistungen

(1) Die Präsentation der Dienstleistungen insbesondere im Internet stellt noch kein bindendes Angebot von VPur dar.
(2) Der Vertrag zwischen VPur und dem Kunden über die Nutzung von VPur-Diensten kommt durch den verbindlichen Auftrag des Kunden und der anschließenden schriftlichen Bestätigung durch VPur (Abschluss eines Grundvertrages) zustande, wobei VPur die Bestätigung durch eine erste Erfüllungshandlung oder Lastschriftabbuchung oder Rechnungslegung ersetzen kann. VPur hat das Recht, Kundenanträge ohne Begründung abzulehnen.
(3) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
(4) Ein Vertragsschluss ist nur mit Unternehmern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht aber mit Verbraucher möglich, sofern der Unternehmer Vemma Vertriebspartner ist und über eine entsprechende Vemma-ID verfügt. VPur ist berechtigt, die Personalien des Kunden anhand geeigneter, amtlicher Papiere zu überprüfen. Der Kunde sichert zu, diese dem Betreiber auf Verlangen zu übermitteln.
(5) VPur ist zu jeder Zeit berechtigt, von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen einzustellen.
(6) Gegenstand und Umfang der Leistungen von VPur ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Bestellformular oder dem Produktblatt.

§ 3 Verfügbarkeit der Dienste / Leistungen

(1) Die Leistungen werden von VPur nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber den Kunden erbracht. VPur ist stets um eine jederzeitige und einwandfreie Verfügbarkeit bemüht, kann diese aber nicht garantieren. VPur wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
(2) VPur behält sich vor, seinen Service insoweit zu ändern oder zu erweitern, wie dies zur Verbesserung notwendig und/oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/oder erfordert. VPur verpflichtet sich dazu, solche Änderungen nur bei einer Zumutbarkeit für den Kunden und einer Berücksichtigung der Interessen des Kunden, weiterer Informationsanbieter und der eigenen Interessen von VPur vorzunehmen.
(3) Die einzelnen Leistungen von VPur ergeben sich aus den entsprechenden Bestellformularen sowie den Leistungsbeschreibungen.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Bei der Anmeldung hat der Kunde seine Kenndaten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind VPur unverzüglich zu melden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für einen eventuellen Missbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er VPur schriftlich oder telefonisch zur Sperrung aufgefordert hat.
(3) Dem Kunden ist es untersagt, bei der Inanspruchnahme der Dienste von VPur, die Rechte Dritter zu verletzen oder Dritte sonst zu belästigen. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Dienste von VPur mit der größt möglicher Sorgfalt durchzuführen. Der Kunde hat auch im Übrigen die Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am VPur-Netz erforderlich sein sollten.
(4) Der Kunde trägt die Verantwortung für sein über VPur veröffentlichtes und versendetes Material. Der Kunde ist verpflichtet, hiervon Sicherungskopien anzufertigen und die auf seinen Internetseiten veröffentlichten Inhalte als eigene zu kennzeichnen (Impressum).
Es ist dem Kunden untersagt, solche Materialen zu veröffentlichen oder zu versenden, die gegen geltendes Recht insbesondere dem Urheberrecht und dem Strafrecht verstoßen oder sonst wie sittenwidrig sind. Gleichfalls ist es dem Kunden untersagt, auf rechtsverletzende oder sittenwidrige Materialien und Inhalte im Sinne des Satz 1 etwa durch einen Link zu verweisen. Insbesondere ist die Verwendung nachfolgender Inhalte verboten:

illegal gewaltverherrlichendes, volksverhetzendes, rassistisches Material und Inhalte, Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder Anleitungen zu Straftaten, pornographischer Materialien oder Inhalte, die Gegenstand des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder sexueller Handlungen mit Tieren sind.

(5) Es ist dem Kunden verboten, E-Mails an Dritte zu versenden, die in einen solchen Versand nicht eingewilligt haben. Eine Ausnahme gilt für den Versand im Rahmen eines bestehenden Kundenverhältnisses, sofern die übrigen rechtlichen Anforderungen hierbei ordnungsgemäß beachtet werden.
(6) Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inklusive aller Programme, Datenbanken, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden wie auch die Leistungsfähigkeit des Servers von VPur beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Insbesondere ist ein Missbrauch der Dienste von VPur untersagt.
(7)Der Kunde verpflichtet sich, VPur Störungen, Mängel und Schäden am System unverzüglich zu melden und alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

§ 5 Schadensersatz / Vertragsstrafe

(1) Der Kunde hat VPur jene Kosten zu erstatten, die für die Überprüfung, Feststellung und Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.
(2)Der Kunde hat VPur die sachlichen und personellen Aufwendungen wie auch die übrigen Auslagen zu ersetzen, die VPur durch eine Pflichtverletzung im Sinne des § 4 wie auch bei sonstiger vertraglicher Zuwiderhandlung oder schuldhaften Verhalten entstehen.
(3)Der Kunde haftet ferner für alle Schäden, die VPur durch eine Pflichtverletzung im Sinne des § 4 oder durch sonstige missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der VPur-Dienste entstehen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Obliegenheiten nicht ordnungsgemäß nachkommt.

§ 6 Drittnutzung
(1) Dritte dürfen weder direkt noch indirekt die Dienste von VPur anstelle des Kunden nutzen, es sei denn, dass der Dritte im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigt oder Angehöriger einer dauerhaften häuslichen Lebensgemeinschaft ist, oder VPur seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung hierzu erteilt hat. Für die Nutzung durch Dritte haftet der Kunde. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Gestattung der Nutzung durch Dritte besteht nicht.
(2) Stimmt VPur der Nutzung seiner Dienste durch Dritte zu, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.
(3) Bei missbräuchlicher Nutzung durch Dritte ist VPur berechtigt, Unterlassung zu verlangen. VPur ist ferner berechtigt, Schadenersatz zu verlangen oder den Zugang des Kunden zu sperren, sofern der Kunde die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seiner Zahlungspflicht auch bei einer Nutzung der Dienste durch Dritte nachzukommen, sei die Nutzung berechtigt oder unberechtigt.

§ 7 Ausfall / Wartungsarbeiten
(1) VPur unterhält für den Internetzugang und die Internetpräsenzen ein ständig überwachtes Server-System. Dem Kunden wird bei ordnungsgemäß laufendem System der jederzeitige Zugang zu den für ihn bestimmten Bereichen ermöglicht.
(2) Im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, behält sich VPur das Recht vor, seine Leistung temporär zu beschränken. VPur verpflichtet sich dazu, Leistungsbeschränkungen nur bei einer Zumutbarkeit für den Kunden und einer Berücksichtigung der Interessen des Kunden, weiterer Informationsanbieter und der eigenen Interessen von VPur vorzunehmen.
(3) Bei einem Systemausfall, der weder auf vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten von VPur, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruht, bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Wandelung, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz.
(4) Voraussehbare notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten oder technische Änderungen werden dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Betriebsunterbrechung angekündigt.

§ 8 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
(1) VPur stellt dem Kunden die im Grundvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen in Rechnung. Die Leistungen werden erst nach Zahlungseingang erbracht. Eine Zahlung ist möglich durch Paypal, Creditcard und Überweisung, in Österreich und Deutschland auch durch Bankabbuchung.
(2) Sonstige Entgelte, insbesondere verbrauchsabhängige, variable Entgelte sind nach Erbringung der Leistung/ monatlich zu zahlen und werden mit dem Zugang der Rechnung fällig.
(3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist VPur berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Dies gilt auch für jeden Fall einer Rücklastschrift.
(4) Nimmt der Kunde am Lastschriftverfahren teil, ist VPur berechtigt, fällige Rechnungsbeträge und fällige wiederkehrende Beträge vom Konto des Kunden einzuziehen. Der an dem Lastschriftverfahren teilnehmende Kunde hat für hinreichende Deckung des mitgeteilten Kontos zu sorgen und dem Betreiber eine Änderung seiner vertragswesentlichen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Email-Adresse, Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Angabe einer ausländischen Anschrift oder einer Postfach-Adresse nicht ausreichend ist. Wird eine Lastschrift von VPur durch die Bank des Kunden zurückgewiesen (Lastschriftrückgabe) oder der Abbuchung widersprochen, ist VPur berechtigt, dem Kunden die hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Der Kunde bleibt verpflichtet, die Entgelte zu zahlen.
(5) Preise auf der Rechnung sind stets, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, Kundenpreise inklusive Mehrwertsteuer.
(6) Der Kunde erklärt sich einverstanden, Rechnungen per E-Mail zugesandt zu bekommen.
(7) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist jener verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz an VPur zu leisten, wenn er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz.
(8) Unabhängig von Absatz 8 bleibt es VPur unbenommen, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
(9) Die Aufrechnung und die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden gegen Forderungen von VPur nur gestattet, wenn die Forderung des Kunden von VPur nicht bestritten wird, oder sie rechtskräftig festgestellt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.

§ 9 Preisänderungen
VPur behält sich insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Tarifstruktur vor, die vom Kunden zu zahlenden Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, insbesondere zu erhöhen. Die Änderung teilt VPur dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung durch E-Mail oder Brief mit. Erhöhungen der Entgelte geben dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Änderungen von Entgelten sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden.

§ 10 Höhere Gewalt / Leistungsverzögerung
(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die VPur die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Bundespost, Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von VPur oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von VPur autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POP´s) eintreten - hat VPur nicht zu vertreten. Sie berechtigen VPur, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(2) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die VPur-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
die Nutzung der Dienste von VPur aus Gründen, die der Kunde nicht selbst zu vertreten hat, insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(3) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von VPur liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn VPur oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§ 11 Haftungsausschluss und Haftungsfreistellung
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet VPur lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch VPur, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von VPur, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen der Höhe nach auf einer Jahresgebühr in derzeitiger Höhe von EUR 149 begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(3) Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch VPur, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen der Höhe nach auf einer Jahresgebühr in derzeitiger Höhe von EUR 149 begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(4) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet VPur nicht außer im Falle eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens von VPur, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte des Kunden sind für VPur fremde Informationen im Sinne des Telemediengesetzes.
(5) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(6) Der Kunde stellt VPur für den Fall einer Inanspruchnahme wegen eines Verstoßes gegen eine der in § 4 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Kunden gegen geltendes Recht von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Kunden insoweit auf erstes Anfordern von VPUR sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts und Schadensersatzkosten zu übernehmen, die VPur in diesem Zusammenhang entstehen.

§ 12 Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate. Sofern das Mitglied nicht spätestens sieben Kalendertage vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate. Das Mitglied hat jederzeit das Recht, den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen frühestens jedoch nach 12 Monaten ordentlich zu kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich an office@vemma-pur.com mit dem Hinweis "Automatische Verlängerung kündigen“. Beim erstmaligen Vertragsabschluss wird das Mitglied mit Erhalt der Bestätigung des Vertragsabschlusses über die jeweilige Laufzeit, das Datum des Vertragsendes und die Dauer der Verlängerung bei nicht rechtzeitiger Kündigung informiert.
(2) Für den Fall einer ordentlichen Kündigung ist das Mitglied verpflichtet, noch nicht bezahltes Entgelt für bereits veranlasste Leistungen an den VPur zu bezahlen. Das Mitglied verzichtet mit Kündigung auf die Nutzung von noch nicht in Anspruch genommenen, kostenpflichtigen Diensten, und hat kein Recht auf eine Rückerstattung des bereits an den Betreiber bezahlten Entgelts.
(3) Nach Beendigung und Abwicklung des Vertrags werden sämtliche Daten des Kunden gelöscht, soweit diese Daten nicht aus gesetzlichen Gründen etwa zu Beweiszwecken in Bezug auf eine gesetzeswidrige Handlungen des Kunden über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus als erforderlich benötigt werden.
(4) VPur ist jederzeit berechtigt, die angebotenen Dienstleistungen ganz oder teilweise einzustellen. Kunden, die zum Zeitpunkt der Einstellung der Dienstleistungen durch VPur einen bezahlten, noch nicht aufgebrauchten Leistungsanspruch für diese Dienstleistungen haben, erhalten eine anteilige Rückerstattung des noch nicht aufgebrauchten Leistungsanspruchs.

§ 13 Sperrung / Außerordentliche Kündigung
(1) Unabhängig von den Kündigungsgründen in § 12 behält sich VPur das Recht der Sperrung und Kündigung aus einem wichtigen Grund vor. VPur behält sich insbesondere vor, den Zugang des Kunden ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Kunde gegen den Grundvertrag, diese AGB, insbesondere gegen die in § 4 genannten Pflichten oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt, oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt und der Kunde die entsprechende Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von VPur nicht unverzüglich beseitigt. Die Sperrung eines Anschlusses gilt als fristlose Kündigung des Vertrages durch VPur.
(2) Wird ein Vertrag, dessen Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht wurde, von VPur aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt, ist der Kunde weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Der zu zahlende Betrag beläuft sich auf 50% der Monatsgrundgebühr, welcher dem entstanden Vertragsschaden von VPur durch das vertragswidrige Verhalten des Kunden entspricht. Die Verpflichtung endet mit dem erreichen der Mindestvertragslaufzeit des Vertrages. VPur behält sich im Einzelfall vor, einen höheren Schaden darzulegen und geltend zu machen.
(3) VPur wird in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig die von den Kunden ins Netz gestellten Websites aufrufen und bei einem begründeten Verdacht eines möglichen Verstoßes den Kunden unverzüglich über diesen Verstoß abmahnen. Sollte dieser der Aufforderung zur Beseitigung nicht unverzüglich nachkommen oder die Rechtmäßigkeit nicht nachweisen können, behält sich VPur vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bis zu einer endgültigen Klärung wird in diesem Fall die von VPur registrierte Domain des Kunden gesperrt. Vorstehende Regelungen gelten entsprechend, wenn VPur von Dritten auf Verstöße aufmerksam gemacht wird.

§ 14 Datenschutzklausel
Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen von VPur.

§ 15 Zusätzliche Vereinbarungen
(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne VPur-Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den hierfür einschlägigen Vertrags- und Verkaufsbedingungen der VPur.
(2) Unter sonstige Aufträge fallen insbesondere

Lieferung von Merchandise-Ware


§ 16 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der Sitz von VPur.

§ 17 Schlussbestimmungen
(1) VPur ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. VPur wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist VPur berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen des Grundvertrages dieser Geschäftsbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel des Grundvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlichen am Nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

Stand der AGB 26.05.2009

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