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Einleitung
Die Mitgliedschaft unterliegt den AGB und Datenschutzrichtlinien, die bei
einer Anmeldung automatisch Vertragsbestandteil werden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen
V.P.U.R TRADING LTD, 48 Peel Street Hull, HU 31 QR, United Kingdom, vertreten durch deren Director
Heimo Hojas, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: VPur) und dem Kunden wie auch deren
Rechtsnachfolger.
(2) VPur erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen.
(3) Von Mitarbeitern der VPur abgegebene mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind nur dann gültig,
wenn VPur sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertrag / Vertragsleistungen
(1) Die Präsentation der Dienstleistungen insbesondere im Internet stellt noch kein bindendes
Angebot von VPur dar.
(2) Der Vertrag zwischen VPur und dem Kunden über die Nutzung von VPur-Diensten kommt durch den
verbindlichen Auftrag des Kunden und der anschließenden schriftlichen Bestätigung durch VPur
(Abschluss eines Grundvertrages) zustande, wobei VPur die Bestätigung durch eine erste
Erfüllungshandlung oder Lastschriftabbuchung oder Rechnungslegung ersetzen kann. VPur hat das
Recht, Kundenanträge ohne Begründung abzulehnen.
(3) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des
Vertrages.
(4) Ein Vertragsschluss ist nur mit Unternehmern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht
aber mit Verbraucher möglich, sofern der Unternehmer Vemma Vertriebspartner ist und über eine
entsprechende Vemma-ID verfügt. VPur ist berechtigt, die Personalien des Kunden anhand geeigneter,
amtlicher Papiere zu überprüfen. Der Kunde sichert zu, diese dem Betreiber auf Verlangen zu
übermitteln.
(5) VPur ist zu jeder Zeit berechtigt, von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen
einzustellen.
(6) Gegenstand und Umfang der Leistungen von VPur ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem
Bestellformular oder dem Produktblatt.
§ 3 Verfügbarkeit der Dienste / Leistungen
(1) Die Leistungen werden von VPur nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber den Kunden erbracht.
VPur ist stets um eine jederzeitige und einwandfreie Verfügbarkeit bemüht, kann diese aber nicht
garantieren. VPur wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden
technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
(2) VPur behält sich vor, seinen Service insoweit zu ändern oder zu erweitern, wie dies zur
Verbesserung notwendig und/oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/oder
erfordert. VPur verpflichtet sich dazu, solche Änderungen nur bei einer Zumutbarkeit für den Kunden
und einer Berücksichtigung der Interessen des Kunden, weiterer Informationsanbieter und der
eigenen Interessen von VPur vorzunehmen.
(3) Die einzelnen Leistungen von VPur ergeben sich aus den entsprechenden Bestellformularen sowie
den Leistungsbeschreibungen.
§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Bei der Anmeldung hat der Kunde seine Kenndaten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.)
wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind VPur unverzüglich zu melden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff
Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für einen
eventuellen Missbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er VPur schriftlich oder telefonisch zur
Sperrung aufgefordert hat.
(3) Dem Kunden ist es untersagt, bei der Inanspruchnahme der Dienste von VPur, die Rechte Dritter
zu verletzen oder Dritte sonst zu belästigen. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger
Handlungen ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Dienste von VPur mit der
größt möglicher Sorgfalt durchzuführen. Der Kunde hat auch im Übrigen die Erfüllung gesetzlicher
Voraussetzungen und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig
für die Teilnahme am VPur-Netz erforderlich sein sollten.
(4) Der Kunde trägt die Verantwortung für sein über VPur veröffentlichtes und versendetes Material.
Der Kunde ist verpflichtet, hiervon Sicherungskopien anzufertigen und die auf seinen Internetseiten
veröffentlichten Inhalte als eigene zu kennzeichnen (Impressum).
Es ist dem Kunden untersagt, solche Materialen zu veröffentlichen oder zu versenden, die gegen
geltendes Recht insbesondere dem Urheberrecht und dem Strafrecht verstoßen oder sonst wie
sittenwidrig sind. Gleichfalls ist es dem Kunden untersagt, auf rechtsverletzende oder
sittenwidrige Materialien und Inhalte im Sinne des Satz 1 etwa durch einen Link zu verweisen.
Insbesondere ist die Verwendung nachfolgender Inhalte verboten:
illegal gewaltverherrlichendes, volksverhetzendes, rassistisches Material und Inhalte,
Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder
Anleitungen zu Straftaten, pornographischer Materialien oder Inhalte, die Gegenstand des sexuellen
Missbrauchs von Kindern oder sexueller Handlungen mit Tieren sind.
(5) Es ist dem Kunden verboten, E-Mails an Dritte zu versenden, die in einen solchen Versand nicht
eingewilligt haben. Eine Ausnahme gilt für den Versand im Rahmen eines bestehenden
Kundenverhältnisses, sofern die übrigen rechtlichen Anforderungen hierbei ordnungsgemäß beachtet
werden.
(6) Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inklusive aller Programme,
Datenbanken, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden wie auch die Leistungsfähigkeit
des Servers von VPur beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder
Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Insbesondere ist ein Missbrauch der
Dienste von VPur untersagt.
(7)Der Kunde verpflichtet sich, VPur Störungen, Mängel und Schäden am System unverzüglich zu melden
und alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen
ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
§ 5 Schadensersatz / Vertragsstrafe
(1) Der Kunde hat VPur jene Kosten zu erstatten, die für die Überprüfung,
Feststellung und Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu
vertreten hat.
(2)Der Kunde hat VPur die sachlichen und personellen Aufwendungen wie auch die
übrigen Auslagen zu ersetzen, die VPur durch eine Pflichtverletzung im Sinne des § 4 wie auch bei
sonstiger vertraglicher Zuwiderhandlung oder schuldhaften Verhalten entstehen.
(3)Der Kunde haftet ferner für alle Schäden, die VPur durch eine Pflichtverletzung
im Sinne des § 4 oder durch sonstige missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der VPur-Dienste
entstehen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Obliegenheiten nicht ordnungsgemäß
nachkommt.
§ 6 Drittnutzung
(1) Dritte dürfen weder direkt noch indirekt die Dienste von VPur anstelle des
Kunden nutzen, es sei denn, dass der Dritte im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigt oder
Angehöriger einer dauerhaften häuslichen Lebensgemeinschaft ist, oder VPur seine ausdrückliche
schriftliche Zustimmung hierzu erteilt hat. Für die Nutzung durch Dritte haftet der Kunde. Ein
Rechtsanspruch des Kunden auf Gestattung der Nutzung durch Dritte besteht nicht.
(2) Stimmt VPur der Nutzung seiner Dienste durch Dritte zu, hat der Kunde diese
ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.
(3) Bei missbräuchlicher Nutzung durch Dritte ist VPur berechtigt, Unterlassung zu
verlangen. VPur ist ferner berechtigt, Schadenersatz zu verlangen oder den Zugang des Kunden zu
sperren, sofern der Kunde die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seiner Zahlungspflicht auch bei einer Nutzung der
Dienste durch Dritte nachzukommen, sei die Nutzung berechtigt oder unberechtigt.
§ 7 Ausfall / Wartungsarbeiten
(1) VPur unterhält für den Internetzugang und die Internetpräsenzen ein ständig
überwachtes Server-System. Dem Kunden wird bei ordnungsgemäß laufendem System der jederzeitige
Zugang zu den für ihn bestimmten Bereichen ermöglicht.
(2) Im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server
oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, behält sich VPur das Recht vor, seine Leistung
temporär zu beschränken. VPur verpflichtet sich dazu, Leistungsbeschränkungen nur bei einer
Zumutbarkeit für den Kunden und einer Berücksichtigung der Interessen des Kunden, weiterer
Informationsanbieter und der eigenen Interessen von VPur vorzunehmen.
(3) Bei einem Systemausfall, der weder auf vorsätzliches noch grob fahrlässiges
Verhalten von VPur, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruht, bestehen keine Ansprüche
des Kunden auf Wandelung, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz.
(4) Voraussehbare notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende
Wartungsarbeiten oder technische Änderungen werden dem Kunden innerhalb eines angemessenen
Zeitraums vor der Betriebsunterbrechung angekündigt.
§ 8 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
(1) VPur stellt dem Kunden die im Grundvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten
Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und
Konditionen in Rechnung. Die Leistungen werden erst nach Zahlungseingang erbracht. Eine Zahlung ist
möglich durch Paypal, Creditcard und Überweisung, in Österreich und Deutschland auch durch
Bankabbuchung.
(2) Sonstige Entgelte, insbesondere verbrauchsabhängige, variable Entgelte sind
nach Erbringung der Leistung/ monatlich zu zahlen und werden mit dem Zugang der Rechnung fällig.
(3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der
Rechnungsbetrag spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung
angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist VPur berechtigt, eine angemessene
Bearbeitungsgebühr zu erheben. Dies gilt auch für jeden Fall einer Rücklastschrift.
(4) Nimmt der Kunde am Lastschriftverfahren teil, ist VPur berechtigt, fällige
Rechnungsbeträge und fällige wiederkehrende Beträge vom Konto des Kunden einzuziehen. Der an dem
Lastschriftverfahren teilnehmende Kunde hat für hinreichende Deckung des mitgeteilten Kontos zu
sorgen und dem Betreiber eine Änderung seiner vertragswesentlichen persönlichen Daten (Name,
Anschrift, Email-Adresse, Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen. Dem Kunden ist bekannt, dass
die Angabe einer ausländischen Anschrift oder einer Postfach-Adresse nicht ausreichend ist. Wird
eine Lastschrift von VPur durch die Bank des Kunden zurückgewiesen (Lastschriftrückgabe) oder der
Abbuchung widersprochen, ist VPur berechtigt, dem Kunden die hierdurch entstandenen Kosten in
Rechnung zu stellen und eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Der Kunde bleibt
verpflichtet, die Entgelte zu zahlen.
(5) Preise auf der Rechnung sind stets, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
ausgewiesen ist, Kundenpreise inklusive Mehrwertsteuer.
(6) Der Kunde erklärt sich einverstanden, Rechnungen per E-Mail zugesandt zu
bekommen.
(7) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist jener verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem Basiszinssatz an VPur zu leisten, wenn er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem
Basiszinssatz.
(8) Unabhängig von Absatz 8 bleibt es VPur unbenommen, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen.
(9) Die Aufrechnung und die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden
gegen Forderungen von VPur nur gestattet, wenn die Forderung des Kunden von VPur nicht bestritten
wird, oder sie rechtskräftig festgestellt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
§ 9 Preisänderungen
VPur behält sich insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder
Tarifstruktur vor, die vom Kunden zu zahlenden Entgelte zum Beginn eines neuen
Abrechnungszeitraumes zu ändern, insbesondere zu erhöhen. Die Änderung teilt VPur dem Kunden
innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung durch E-Mail oder Brief mit. Erhöhungen der
Entgelte geben dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Kündigungsrecht muss innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der
Bestellung bekannte Änderungen von Entgelten sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein
außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden.
§ 10 Höhere Gewalt / Leistungsverzögerung
(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die VPur die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und
Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Bundespost, Telekom
usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von VPur oder deren Unterlieferanten,
Unterauftragnehmern bzw. bei den von VPur autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POP´s)
eintreten - hat VPur nicht zu vertreten. Sie berechtigen VPur, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(2) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der
Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung
verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der
Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern oder den Vertrag
außerordentlich zu kündigen.. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die
VPur-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen
kann,
die Nutzung der Dienste von VPur aus Gründen, die der Kunde nicht selbst zu vertreten hat,
insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten
Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(3) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches
von VPur liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden
Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn VPur oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen
Werktag erstreckt.
§ 11 Haftungsausschluss und Haftungsfreistellung
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende
Schäden haftet VPur lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder
auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch VPur, seiner Mitarbeiter oder
seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende
Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen außer bei der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit oder vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von VPur, seiner Mitarbeiter oder
seiner Erfüllungsgehilfen der Höhe nach auf einer Jahresgebühr in derzeitiger Höhe von EUR 149
begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(3) Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern außer bei vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit durch VPur, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen der Höhe nach auf einer
Jahresgebühr in derzeitiger Höhe von EUR 149 begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden,
insbesondere entgangenen Gewinn.
(4) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern
entstehen, haftet VPur nicht außer im Falle eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens
von VPur, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte des Kunden sind für
VPur fremde Informationen im Sinne des Telemediengesetzes.
(5) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(6) Der Kunde stellt VPur für den Fall einer Inanspruchnahme wegen eines Verstoßes
gegen eine der in § 4 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Kunden gegen
geltendes Recht von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Kunden insoweit auf erstes
Anfordern von VPUR sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts und Schadensersatzkosten zu
übernehmen, die VPur in diesem Zusammenhang entstehen.
§ 12 Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate. Sofern das Mitglied nicht
spätestens sieben Kalendertage vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag
jeweils um weitere 12 Monate. Das Mitglied hat jederzeit das Recht, den Vertrag unter Einhaltung
der gesetzlichen Kündigungsfristen frühestens jedoch nach 12 Monaten ordentlich zu kündigen. Die
Kündigung erfolgt schriftlich an office@vemma-pur.com mit dem Hinweis "Automatische Verlängerung
kündigen“. Beim erstmaligen Vertragsabschluss wird das Mitglied mit Erhalt der Bestätigung des
Vertragsabschlusses über die jeweilige Laufzeit, das Datum des Vertragsendes und die Dauer der
Verlängerung bei nicht rechtzeitiger Kündigung informiert.
(2) Für den Fall einer ordentlichen Kündigung ist das Mitglied verpflichtet, noch
nicht bezahltes Entgelt für bereits veranlasste Leistungen an den VPur zu bezahlen. Das Mitglied
verzichtet mit Kündigung auf die Nutzung von noch nicht in Anspruch genommenen, kostenpflichtigen
Diensten, und hat kein Recht auf eine Rückerstattung des bereits an den Betreiber bezahlten
Entgelts.
(3) Nach Beendigung und Abwicklung des Vertrags werden sämtliche Daten des Kunden
gelöscht, soweit diese Daten nicht aus gesetzlichen Gründen etwa zu Beweiszwecken in Bezug auf eine
gesetzeswidrige Handlungen des Kunden über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus als
erforderlich benötigt werden.
(4) VPur ist jederzeit berechtigt, die angebotenen Dienstleistungen ganz oder
teilweise einzustellen. Kunden, die zum Zeitpunkt der Einstellung der Dienstleistungen durch VPur
einen bezahlten, noch nicht aufgebrauchten Leistungsanspruch für diese Dienstleistungen haben,
erhalten eine anteilige Rückerstattung des noch nicht aufgebrauchten Leistungsanspruchs.
§ 13 Sperrung / Außerordentliche Kündigung
(1) Unabhängig von den Kündigungsgründen in § 12 behält sich VPur das Recht der
Sperrung und Kündigung aus einem wichtigen Grund vor. VPur behält sich insbesondere vor, den Zugang
des Kunden ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Kunde gegen den Grundvertrag, diese
AGB, insbesondere gegen die in § 4 genannten Pflichten oder gegen sonstiges geltendes Recht
verstößt, oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt und der Kunde die entsprechende Pflichtverletzung
auf eine entsprechende Abmahnung von VPur nicht unverzüglich beseitigt. Die Sperrung eines
Anschlusses gilt als fristlose Kündigung des Vertrages durch VPur.
(2) Wird ein Vertrag, dessen Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht wurde,
von VPur aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt, ist der Kunde weiterhin zur Zahlung
verpflichtet. Der zu zahlende Betrag beläuft sich auf 50% der Monatsgrundgebühr, welcher dem
entstanden Vertragsschaden von VPur durch das vertragswidrige Verhalten des Kunden entspricht. Die
Verpflichtung endet mit dem erreichen der Mindestvertragslaufzeit des Vertrages. VPur behält sich
im Einzelfall vor, einen höheren Schaden darzulegen und geltend zu machen.
(3) VPur wird in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig die von den Kunden ins
Netz gestellten Websites aufrufen und bei einem begründeten Verdacht eines möglichen Verstoßes den
Kunden unverzüglich über diesen Verstoß abmahnen. Sollte dieser der Aufforderung zur Beseitigung
nicht unverzüglich nachkommen oder die Rechtmäßigkeit nicht nachweisen können, behält sich VPur
vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bis zu einer endgültigen Klärung wird in diesem Fall
die von VPur registrierte Domain des Kunden gesperrt. Vorstehende Regelungen gelten entsprechend,
wenn VPur von Dritten auf Verstöße aufmerksam gemacht wird.
§ 14 Datenschutzklausel
Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen von VPur.
§ 15 Zusätzliche Vereinbarungen
(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne VPur-Dienstleistungen
unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den hierfür einschlägigen Vertrags- und
Verkaufsbedingungen der VPur.
(2) Unter sonstige Aufträge fallen insbesondere
Lieferung von Merchandise-Ware
§ 16 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder seinen Wohnsitz zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die
sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der Sitz von VPur.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) VPur ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit
berechtigt. VPur wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Kunde hat das Recht,
der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist VPur
berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden
Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen des Grundvertrages dieser
Geschäftsbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses.
(3) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel des Grundvertrages
oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr
soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der
unwirksamen Klausel wirtschaftlichen am Nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer
regelungsbedürftigen Lücke gelten.
Stand der AGB 26.05.2009
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